Beruf "Persönliche/-r Assistent/-in"

Die Verankerung des Berufsbildes „Persönliche Assistenz“ im Oö. Sozialberufegesetz hat den Vorteil, dass Persönliche Assistenz in Oberösterreich als eigenständiger Beruf anerkannt ist.

Persönliche Assistenz kommt aus der Laienhilfe und setzt keine einschlägige Berufsausbildung im medizinischen oder im sozialen Bereich voraus. Seit Sommer 2008 gibt es jedoch im Oö. Sozialberufegesetz das Berufsbild „Persönliche Assistenz“ und die Ausübung dieser Tätigkeit erfordert eine Grundausbildung im Ausmaß von 32 Einheiten.

Damit wurden der Zugang zu diesem Beruf und dessen Anerkennung klar geregelt. Mit der berufsbegleitenden Absolvierung eines Grundkurses mit 32 Einheiten erwerben die TeilnehmerInnen die Berechtigung zur Ausübung des Berufs als Persönliche Assistentin bzw. als Persönlicher Assistent.

Teilnahmebedingung für diese berufsbegleitende Ausbildung ist jedoch der bereits erfolgte Arbeitsbeginn bzw. die konkrete Vereinbarung für den Arbeitsbeginn bei einer Auftraggeberin bzw. einem Auftraggeber. Um diese Berechtigung nicht zu verlieren, sind laufende Fortbildungen im Ausmaß von 16 Einheiten alle zwei Jahre zu absolvieren.